Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/17/0001

Fr 2016/17/0001Verwaltungsgerichtshof10.10.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/17/0001

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.10.2016

Spruch

Die Verfahren werden als gegenstandslos geworden erklärt und eingestellt.

Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 3.172,80 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Kostenmehrbegehren wird jeweils abgewiesen.

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