Ro 2016/17/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/17/0001
Ro 2016/17/0001Verwaltungsgerichtshof28.06.2016
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 jeweils binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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