Ra 2016/16/0095•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0095
Ra 2016/16/0095Verwaltungsgerichtshof22.12.2016
Der Revision wird Folge gegeben und das angefochtene Erkenntnis dahingehend abgeändert, dass die Beschwerde der Mitbeteiligten gegen den Bescheid der Präsidentin des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien vom 26. April 2016 abgewiesen wird.
Das Aufwandersatzbegehren der Mitbeteiligten wird abgewiesen.
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