Ra 2016/16/0051•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0051
Ra 2016/16/0051Verwaltungsgerichtshof30.06.2016
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.