projekte
Ra 2016/16/0040•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0040
Ra 2016/16/0040Verwaltungsgerichtshof22.12.2016
Die angefochtenen Erkenntnisse werden, soweit sie die Vorschreibung einer Benützungsgebühr (Entsorgungsgebühr) betreffen, wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhaltes aufgehoben. Im übrigen werden die Revisionen als unbegründet abgewiesen.
Die Stadtgemeinde H hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt 2.212,80 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.