Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0019

Ra 2016/16/0019Verwaltungsgerichtshof28.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/16/0019

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016160019.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 € binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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