Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0004

Ro 2016/16/0004Verwaltungsgerichtshof24.01.2017

Regest

Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0004

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 24.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass sein Spruch lautet:

"Der bekämpfte Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 15. Mai 2012, Erfassungsnummer 10-256.896/2006, über die Festsetzung von Gesellschaftsteuer wird aufgehoben."

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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