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Ro 2016/16/0003•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0003
Ro 2016/16/0003Verwaltungsgerichtshof24.01.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von 1.346,40 EUR binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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