Ro 2016/16/0001•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/16/0001
Ro 2016/16/0001Verwaltungsgerichtshof24.01.2017
Individuelle Normen und Parteienrechte Rechtswirkungen von Bescheiden Rechtskraft VwRallg9/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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