Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0047

Ra 2016/15/0047Verwaltungsgerichtshof27.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0047

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.04.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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