Ra 2016/15/0024•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0024
Ra 2016/15/0024Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Die Revision wird betreffend Umsatzsteuer Mai 2013 zurückgewiesen.
Im übrigen Umfang (Umsatzsteuer 2009 bis 2012) wird die Revision als unbegründet abgewiesen.
Der Revisionswerber hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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