Ra 2016/15/0023•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0023
Ra 2016/15/0023Verwaltungsgerichtshof29.03.2017
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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