Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0023

Ra 2016/15/0023Verwaltungsgerichtshof29.03.2017

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Individuelle Normen und Parteienrechte Bindung der Verwaltungsbehörden an gerichtliche Entscheidungen VwRallg9/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0023

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.03.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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