Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/15/0022

Ro 2016/15/0022Verwaltungsgerichtshof26.01.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/15/0022

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.01.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Die Stadt Linz hat der revisionswerbenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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