Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0012

Ra 2016/15/0012Verwaltungsgerichtshof23.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/15/0012

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 23.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RA2016150012.L00

Spruch

1. den Beschluss gefasst:

Die Revision der Zweitrevisionswerberin wird zurückgewiesen.

Die Zweitrevisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

2. zu Recht erkannt:

Die Revision des erstrevisionswerbenden Finanzamtes wird als unbegründet abgewiesen.

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