Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/15/0007

Fr 2016/15/0007Verwaltungsgerichtshof20.12.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/15/0007

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.12.2016

Spruch

Dem Bundesfinanzgericht wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von acht Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.

Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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