Fr 2016/15/0006•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/15/0006
Fr 2016/15/0006Verwaltungsgerichtshof20.12.2016
Dem Bundesfinanzgericht wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von acht Wochen, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Der Bund hat der antragstellenden Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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