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Ra 2016/13/0034•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0034
Ra 2016/13/0034Verwaltungsgerichtshof31.03.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Analogie Schließung von Gesetzeslücken VwRallg3/2/3
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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