projekte
Ra 2016/13/0029•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0029
Ra 2016/13/0029Verwaltungsgerichtshof31.03.2017
Die Revision wird, soweit sie Einkommensteuer 2012 betrifft, als unbegründet abgewiesen.
Die Revision wird, soweit sie Umsatzsteuer 2012 betrifft, zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.