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Ro 2016/13/0025•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/13/0025
Ro 2016/13/0025Verwaltungsgerichtshof31.03.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat den mitbeteiligten Parteien Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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