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Ra 2016/13/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0008
Ra 2016/13/0008Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird insoweit, als es die Einkommensteuer für das Jahr 2002 betrifft, wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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