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Fr 2016/13/0003•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/13/0003
Fr 2016/13/0003Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Das Verfahren wird eingestellt.
Der Bund hat der Antragstellerin Aufwendungen in der Höhe von EUR 793,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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