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Ra 2016/13/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/13/0002
Ra 2016/13/0002Verwaltungsgerichtshof31.05.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Bund hat der mitbeteiligten Partei Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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