Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0121

Ra 2016/12/0121Verwaltungsgerichtshof21.03.2017

Regest

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Zeugenbeweis Begründung Begründungsmangel Besondere Rechtsgebiete Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Verfahrensbestimmungen Beweiswürdigung Antrag Beweismittel Zeugenbeweis

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0121

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 21.03.2017

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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