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Ra 2016/12/0117•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0117
Ra 2016/12/0117Verwaltungsgerichtshof25.01.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1 Parteiengehör Parteiengehör Allgemein
Die Revision wird zurückgewiesen.
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