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Ra 2016/12/0089•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0089
Ra 2016/12/0089Verwaltungsgerichtshof09.09.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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