Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0066

Ra 2016/12/0066Verwaltungsgerichtshof30.05.2017

Regest

Besondere Rechtsgebiete Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung und auf Zustellung, Recht der Behörde zur Bescheiderlassung Feststellungsbescheide Organisationsrecht Diverses Weisung Aufsicht VwRallg5/4

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0066

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.05.2017

Spruch

Soweit das angefochtene Erkenntnis den Antrag des Revisionswerbers vom 29. Oktober 2014, über die Befolgungspflicht der Weisung vom 30. September 2014 abzusprechen, zurückweist, wird es wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Im Übrigen wird es wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit des Landesverwaltungsgerichtes Niederösterreich aufgehoben.

Das Land Niederösterreich hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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