Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0043

Ra 2016/12/0043Verwaltungsgerichtshof22.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0043

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 22.06.2016

Spruch

Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag des Revisionswerbers auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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