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Ra 2016/12/0042•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0042
Ra 2016/12/0042Verwaltungsgerichtshof22.06.2016
Die Revision wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.
Der Antrag des Revisionswerbers auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.
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