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Ra 2016/12/0026•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0026
Ra 2016/12/0026Verwaltungsgerichtshof21.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Die Revisionswerberin hat dem Bund Aufwendungen in der Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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