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Fr 2016/12/0020•Verwaltungsgerichtshof Fr 2016/12/0020
Fr 2016/12/0020Verwaltungsgerichtshof25.01.2017
Dem Bundesverwaltungsgericht wird aufgetragen, das Erkenntnis oder den Beschluss innerhalb von drei Monaten, gerechnet vom Tag der Zustellung dieses Erkenntnisses, nachzuholen.
Der Bund hat dem Antragsteller Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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