Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0016

Ra 2016/12/0016Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0016

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

1. Die Revision gegen Spruchpunkt A) 2. des angefochtenen Beschlusses wird zurückgewiesen.

2. Die Revision gegen Spruchpunkt A) 1. des angefochtenen Beschlusses wird als gegenstandslos geworden erklärt und das Verfahren eingestellt.

Der Antrag der Revisionswerberin auf Zuspruch von Aufwandersatz wird abgewiesen.

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