Ra 2016/12/0008•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0008
Ra 2016/12/0008Verwaltungsgerichtshof23.03.2016
Inhalt der Berufungsentscheidung Kassation
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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