Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0002

Ra 2016/12/0002Verwaltungsgerichtshof09.09.2016

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0002

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.09.2016

Spruch

I. Die Revision gegen Spruchpunkt 2. des erstangefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.

II. Die Revision gegen den zweitangefochtenen Beschluss, soweit er die Beschwerde gegen die Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses betrifft, wird zurückgewiesen.

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