Ra 2016/12/0002•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/12/0002
Ra 2016/12/0002Verwaltungsgerichtshof09.09.2016
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
I. Die Revision gegen Spruchpunkt 2. des erstangefochtenen Erkenntnisses wird zurückgewiesen.
II. Die Revision gegen den zweitangefochtenen Beschluss, soweit er die Beschwerde gegen die Kündigung des provisorischen Dienstverhältnisses betrifft, wird zurückgewiesen.
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