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Ra 2016/11/0164•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0164
Ra 2016/11/0164Verwaltungsgerichtshof28.02.2017
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Die Revision wird als unbegründet abgewiesen.
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