Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0161

Ra 2016/11/0161Verwaltungsgerichtshof29.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0161

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 29.11.2016

Spruch

Die Revision wird, soweit sie sich gegen den Ausspruch in der Entziehungssache nach FSG richtet (Spruchpunkt II. 3. der angefochtenen Entscheidung) zurückgewiesen.

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