Ra 2016/11/0159•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0159
Ra 2016/11/0159Verwaltungsgerichtshof22.11.2016
Die Revision wird, soweit sie sich gegen die Entziehung der Lenkberechtigung und die Anordnung begleitender Maßnahmen richtet (Spruchpunkt A 2. des angefochtenen Erkenntnisses) zurückgewiesen.
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