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Ra 2016/11/0143•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0143
Ra 2016/11/0143Verwaltungsgerichtshof23.03.2017
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Das Land Salzburg hat den Revisionswerbern Aufwendungen in der Höhe von insgesamt EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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