Ra 2016/11/0142•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0142
Ra 2016/11/0142Verwaltungsgerichtshof04.04.2019
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2
Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Antrag der Revisionswerberin auf Kostenersatz wird abgewiesen.
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