Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0142

Ra 2016/11/0142Verwaltungsgerichtshof04.04.2019

Regest

Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Verhältnis der wörtlichen Auslegung zur teleologischen und historischen Auslegung Bedeutung der Gesetzesmaterialien VwRallg3/2/2

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0142

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.04.2019
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2019:RA2016110142.L00

Spruch

Das Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Der Antrag der Revisionswerberin auf Kostenersatz wird abgewiesen.

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