Ra 2016/11/0137•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0137
Ra 2016/11/0137Verwaltungsgerichtshof09.11.2016
Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.
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