Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0137

Ra 2016/11/0137Verwaltungsgerichtshof09.11.2016

Regest

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Arzt

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0137

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.106,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen. Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

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