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Ra 2016/11/0128•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0128
Ra 2016/11/0128Verwaltungsgerichtshof15.12.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Ein Aufwandersatz findet nicht statt.
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