Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0120

Ra 2016/11/0120Verwaltungsgerichtshof09.11.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0120

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 09.11.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110120.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Die Aufwandersatzbegehren der Revisionswerberin und der belangten Behörde werden abgewiesen.

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