Ra 2016/11/0103•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0103
Ra 2016/11/0103Verwaltungsgerichtshof08.09.2016
Behördenbezeichnung
Der angefochtene Beschluss (= Spruchteil A) wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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