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Ra 2016/11/0098•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0098
Ra 2016/11/0098Verwaltungsgerichtshof19.09.2016
Das angefochtene Erkenntnis wird dahin abgeändert, dass die Beschwerde abgewiesen wird.
Ein Zuspruch von Aufwandersatz entfällt.
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