Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0094

Ra 2016/11/0094Verwaltungsgerichtshof20.10.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Spruch und Begründung

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0094

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 20.10.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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