Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0085

Ra 2016/11/0085Verwaltungsgerichtshof28.03.2018

Regest

Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0085

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.03.2018
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2018:RA2016110085.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A)1.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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