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Ra 2016/11/0085•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0085
Ra 2016/11/0085Verwaltungsgerichtshof28.03.2018
Gutachten Parteiengehör Parteiengehör Parteiengehör Sachverständigengutachten
Das angefochtene Erkenntnis wird im Umfang seiner Anfechtung (Spruchpunkt A)1.) wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat dem Revisionswerber Aufwendungen in Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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