Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0064

Ra 2016/11/0064Verwaltungsgerichtshof30.06.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0064

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.06.2016
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2016:RA2016110064.L00

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Das Land Steiermark hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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