Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0038

Ra 2016/11/0038Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Regest

Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Spruch und Begründung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0038

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.

Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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