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Ra 2016/11/0038•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0038
Ra 2016/11/0038Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Begründung Begründungsmangel Spruch und Begründung Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel Beweiswürdigung antizipative vorweggenommene
Das angefochtene Erkenntnis wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben.
Der Bund hat der Revisionswerberin Aufwendungen in der Höhe von EUR 1.346,40 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
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