Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0030

Ra 2016/11/0030Verwaltungsgerichtshof25.05.2016

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0030

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.05.2016

Spruch

Die angefochtenen Erkenntnisse werden wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes aufgehoben.

Ein Aufwandersatz findet nicht statt.

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