Ro 2016/11/0026•Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0026
Ro 2016/11/0026Verwaltungsgerichtshof13.02.2017
Die Revision wird zurückgewiesen.
Der Revisionswerber hat der belangten Behörde Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.
Das Aufwandersatzbegehren des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 wird zurückgewiesen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.