Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0026

Ro 2016/11/0026Verwaltungsgerichtshof13.02.2017

Gesamter Gesetzestext

Verwaltungsgerichtshof Ro 2016/11/0026

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 13.02.2017
  • ECLI: ECLI:AT:VWGH:2017:RO2016110026.J00

Spruch

Die Revision wird zurückgewiesen.

Der Revisionswerber hat der belangten Behörde Aufwendungen in Höhe von EUR 553,20 binnen zwei Wochen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

Das Aufwandersatzbegehren des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 wird zurückgewiesen.

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