Ra 2016/11/0021•Verwaltungsgerichtshof Ra 2016/11/0021
Ra 2016/11/0021Verwaltungsgerichtshof25.05.2016
Der "Einspruch" des Revisionswerbers gegen den hg. Beschluss vom 6. April 2016, Zl. Ra 2016/11/0021-4, wird zurückgewiesen.
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